Statuten zum „Förderkreis Schutzhaus Falkenstein“

 

Name

Förderkreis Schutzhaus Falkenstein

Zweckbestimmung

Ausschließliche und unmittelbare Förderung des Projekts – Neubau des Schutzhauses auf dem Großen Falkenstein durch

  • Aufklärung und Informationsvermittlung der Mitglieder und Öffentlichkeit über das geförderte Vorhaben
  • Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft „Bayerischer Wald-Verein e.V.“
  • Durchführung von Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.

Sollte ein Neubau des Schutzhauses nicht finanzierbar sein und scheitern, müssen die eingegangenen Spenden  für die Sanierung des bestehenden Gebäudes verwendet werden.

Nach Abschluss der geförderten Baumaßnahme wird der Förderkreis aufgelöst.

Gemeinnützigkeit

Diese Zwecke verfolgt der Förderkreis auf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Weise im Sinne des 3. Abschnitts der Abgabenordnung („Steuerbegünstigte Zwecke“, §§51ff.AO) im Rahmen des Bayerischen Wald-Vereins e.V.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person werden, welche sich aktiv an der Umsetzung der Ziele des Förderkreises beteiligen möchte.

Beginn/Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Eintragung in die Mitgliederliste, der Austritt ist jederzeit möglich. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft endet ansonsten bei Auflösung des Förderkreises, spätestens bei Abschluss der geförderten Baumaßnahme.

Mitgliedsbeiträge

Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

Mitgliederversammlung

Alle Entscheidungen trifft die Mitgliederversammlung durch Abstimmung (Mehrheitsbeschluss). Die Mitgliederversammlung bestimmt einen oder mehrere Sprecher, welche den Förderkreis nach außen vertreten.

Es ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Mitgliederversammlungen (Organisationsbesprechungen) abzuhalten, in welchen die vorgesehenen Aktivitäten besprochen und abgestimmt werden.


Lindberg, denn 12.09.2017 

 

 

Statuten des Förderkreis des Schutzhaus Falkenstein mit

Zustimmung des Hauptvereins Bayerischer Wald-Verein e. V.

Der Bayerische Wald-Verein e.V. begrüßt die Bildung eines Förderkreises Schutzhaus Falkenstein. Der Kreis stellt eine unabhängige Arbeitsgruppe innerhalb des Bayerischen Wald-Vereins e.V. dar und ist auf die Dauer der geförderten Maßnahme zeitlich begrenzt.

Für die Ausübung seiner Aktivitäten gelten die Statuten vom 12.09.2017.

Der Bayerische Wald-Verein e.V. unterstützt den Förderkreis und bietet ihm eine Plattform innerhalb seines Internetauftritts. Er richtet für den Förderkreis eine eigene Kostenstelle ein, auf der die Spenden eingezahlt werden können und stellt Spendenbescheinigungen aus. Der Spendenstand ist transparent und dem Förderkreis jederzeit zugänglich.

Die eingegangen Spenden werden ausschließlich für das Projekt Neubau des Schutzhauses auf dem Großen Falkenstein verwendet.  Sollte ein Neubau des Schutzhauses nicht finanzierbar sein und scheitern, werden die eingegangenen Spenden für die Sanierung des bestehenden Gebäudes verwendet.

 

Georg Pletl
1. Vorsitzender Bayer. Wald-Verein